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Konflikt-O-Mat©


Vorgehensempfehlung

Es handelt sich um ein wettbewerbsrechtliches Thema.

  • Bei Wettbewerbsstreitigkeiten kann die Einigungsstelle zur Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten bei der IHK angerufen werden...
  • ...denn der ehrbare Kaufmann streitet sich nicht - er vergleicht sich!

Info

Ihre lokale Industrie- und Handelskammer versorgt Sie gerne mit Informationen über Vorgehen, Kontakte sowie Kosten etc. betreffend "Einigungsstelle zur Beilegung  von Wettbewerbsstreitigkeiten".


 Der Konflikt-O-Mat© kann keine Rechtsberatung leisten. Wir übernehmen – trotz sorgfältiger Prüfung – für die Richtigkeit der in dieser Webseite enthaltenen Angaben keine Gewähr.